Der 2. Februar ist der Tag des Igels

bitte nehmt Rücksicht!

Foto: Dorothee Aßheuer

Gemeint ist der europäische Braunbrustigel "Erinaceus europeus". Er zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG, §44) zu den besonders geschützten Arten und auch seine unmittelbaren Lebensstätten, wie Fortpflanzungs- und Ruheplätze stehen unter Schutz.