Der 2. Februar ist der Tag des Igels

bitte nehmt Rücksicht!

Gemeint ist der europäische Braunbrustigel "Erinaceus europeus". Er zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG, §44) zu den besonders geschützten Arten und auch seine unmittelbaren Lebensstätten, wie Fortpflanzungs- und Ruheplätze stehen unter Schutz.